In der Schweiz ist die Rechtsberatung für Private gesetzlich nicht limitiert, wohingegen in Deutschland z.B. die entgeltliche Rechtsberatung von Privatpersonen nur durch bestimmte Personenkreise vorgenommen werden darf, so z.B.:
- Rechtsanwälte
- Rechtsbeistände
- Patentanwälte
- Steuerberater
Auch kein grundsätzlicher Anwaltszwang in der Schweiz
In der Schweiz besteht auch vor Gericht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Jedermann darf sich vor Gericht auch selbst vertreten, wenn derjenige geschäftsfähig ist. Wer allerdings regelmässig gegen Entgelt andere Personen in Zivilverfahren und/oder Strafverfahren vertreten will, der unterliegt in der Schweiz dem kantonalen Anwaltsmonopol.
„Regelmässig vertreten“ wird als Berufsmässigkeit verstanden.
Spätestens vor Gericht ist profunder Rechtsrat oft wichtig.
Rechtsberatung muss aber von Vertretung vor Gericht unterschieden werden
Die Rechtsberatung, die ja oft zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten oder im Vorfeld solcher stattfindet, muss aber von der Vertretung vor Gericht getrennt werden. Während die Rechtsberatung für Private in der Schweiz jedermann vornehmen kann, gilt für die Vertretung in bestimmten Sachen vor Zivilgerichten das Anwaltsmonopol. Ausnahmen davon sind z.B.:
- Streitigkeiten vor Schlichtungsbehörden
- Mietgerichte
- Arbeitsgerichte
- Ausserhalb des summarischen Verfahrens
Auch im Strafrecht ist die Verteidigung von Beschuldigten den Anwälten vorbehalten, von Ausnahmen für Übertretungsstrafverfahren und einzelnen kantonalen Ausnahmen abgesehen.
Das Schweizer Recht sieht nicht für alles einen Anwaltszwang vor.
Rechtsberatung häufig durch Rechtsanwälte
Häufig sind es in der Schweiz Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, die die Rechtsberatung für Privatpersonen vornehmen. Aber auch andere Organisationen nehmen Rechtsberatung für Private vor, auch entsprechende Internetangebote für Rechtberatung gibt es.
Die Materie des Rechts, der Gesetze und der Rechtsprechung ist jedoch höchst komplex, sodass es oft nicht ausreicht, sich auf „Suchmaschinen-Wissen“ zu verlassen, was man sich selbst erarbeitet hat, sondern man sollte immer einen Experten hinzuziehen, wenn es rechtlich knifflig wird. Jemanden, der aufgrund seines Berufes, seiner Tätigkeit oder seiner Ausbildung dazu in der Lage ist, einen profunden Rat zu erteilen.
Gemeinnützige Organisationen bieten auch oft Rechtsberatung für Private an
Einige gemeinnützige Organisationen bieten auch Rechtsberatung an, aber meist nur mit eingeschränktem Beratungsgebiet. So bietet die Caritas in der Schweiz z.B. eine Rechtsberatung zum Asyl- und Ausländerrecht an. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht berät z.B. Armutsbetroffene in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten. In Kinderschutzangelegenheiten berät z.B. auch die KESCHA Kinder und Erwachsene.
Unentgeltliche Rechtsauskunft ist meist kürzer oder gibt nur erste Rechtsauskunft
Die meisten unentgeltlichen Rechtsauskünfte oder Rechtsberatungen für Private geben oft jedoch nur eine erste Auskunft oder Ersteinschätzung wieder und sind in Art und Umfang nicht mit einer entgeltlichen Beratung z.B. durch ein Rechtsanwaltsbüro zu vergleichen.
In Basel Stadt werden z.B. unentgeltliche Auskünfte in zivilrechtlichen oder familienrechtlichen Fragen 2x in der Woche durch einen Gerichtsschreiber beantwortet, was auf maximal 15 Minuten begrenzt ist. Manche Fälle sind so komplex, dass man in 15 Minuten noch nicht einmal den Fall geschildert hat, um den es geht und der der Berater so gar keinen rechtssicheren Rat erteilen kann. Dann ist man auf entgeltliche Beratung durch Profis angewiesen.
Für einfache Rechtsprobleme aus dem Alltag reicht eine erste Einschätzung oft, aber wenn Fälle komplexer werden und vor Gericht ausgefochten werden müssen, ist eine ausführliche Rechtsberatung gegen Entgelt meist hilfreicher.
Fundierte Rechtsauskunft ist wichtig in vielen Bereichen
In vielen Bereichen herrscht in der Bevölkerung teilweise falscher Glauben über Rechtsverhältnisse, sodass das Einholen einer fundierten Rechtsauskunft hilfreich ist. Dies gilt z.B. für:
- Fragen rund um Eheschliessung und Ehescheidung
- Kündigungen von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungen von Mietverhältnissen
- Finanzielle Ansprüche bei Trennungen
- Fragen zur Firmengründung